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Der Energieausweis

Was ist der Energieausweis?

In der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet, dieser Begriff löst den Energiepass ab. Der Energieausweis ist ein einheitliches Gütesiegel welches in leicht verständlicher Form Auskunft über die energetische Qualität von Gebäuden gibt. Neben der genauen Dokumentation des Energiebedarfs und –verbrauchs des jeweiligen Gebäudes beinhaltet der Energieausweis auch Hinweise und Tipps zur Modernisierung und zeigt Energiesparpotenziale auf.

 

Welche Arten an Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Arten an Energieausweisen:

  1. Verbrauchsorientierter Energieausweis

Die Ausstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises erfolgt auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs des Gebäudes mit Hilfe der Verbrauchsdaten von drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden. Es gibt somit den tatsächlichen Verbrauch des jeweiligen Gebäudes an.

  1. Bedarfsorientierter Energieausweis

Die Ausstellung des bedarfsorientierten Energieausweises erfolgt auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes mit Hilfe zugelassener Software und zertifizierter Aussteller. Er ist unabhängig vom Verbrauchsverhalten der jeweiligen Bewohner zu betrachten.

Unser Tipp:

Hauseigentümer, die Geld sparen wollen, sollten für Ihre Wohngebäude bis zum 30.09.2008 einen verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen lassen. Ab dem 01.10.2008 gestattet der Gesetzgeber den verbrauchsorientierten Energieausweis nur noch für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten. Für Wohngebäude mit 1 – 4 Wohneinheiten und solche, die vor 1978 erbauten wurden, benötigt der Eigentümer dann den bedarfsorientierten Energieausweis. Beide Arten der Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

 

Ab wann sind Energieausweise Pflicht für Hauseigentümer?

Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf ab 1.Juli 2008 schrittweise Pflicht.

Die Einführungstermine:

Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden:

ab 01.07.2008

Wohngebäude, die ab 1965 erbaut wurden:

ab 01.01.2009

Nichtwohngebäude

ab 01.07.2009

 

Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend, d.h. mit mehr als 50% der Gebäudenutzfläche dem Wohnen dienen.

Unabhängig von den oben genannten Terminen können Hauseigentümer schon heute Energieausweise auf freiwilliger Basis erstellen lassen.

 

Der Energieausweis – Die Stadtwerke GmbH bieten an!

Die Stadtwerke Attendorn GmbH erstellen keine Energieausweise. Wer berechtigt ist, einen Energieausweis für bestehende Gebäude auszustellen, wird in § 21 des Entwurfs zur EnEV 2007 geregelt. Die Ausstellungsberechtigungen für Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden wird dort nicht geregelt. Dies bleibt weiterhin Sache der jeweiligen Bundesländer.

Wir unterstützen Sie als Kunde der Stadtwerke gerne bei der Verbrauchsdatenermittlung von Gas bzw. Strom. Die Verbrauchsdaten von 3 aufeinander folgenden Abrechnungsperioden stellen wir Ihnen schriftlich zur Verfügung. Für diese zusätzliche Dienstleistung berechnen wir Ihnen einen Pauschalbetrag in Höhe von 20,00 € zzgl. 19 % MwSt. je Wohneinheit.

Staffelpreisregelung:

Preis:

1 –  6 Wohneinheiten = 20,00 € netto/Wohneinheit

Preis:

7 – 15 Wohneinheiten = 15,00 € netto/Wohneinheit

Preis:

16 – 50 Wohneinheiten = 12,50 € netto/Wohneinheit

 

Den Auftrag zur Verbrauchsdatenermittlung können Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular korrekt aus und senden den Ausdruck per Postweg oder per Fax an die Stadtwerke Attendorn GmbH.
PDF Download

Sollten Sie noch Fragen haben, so stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Frank Annen
Telefon: 02722 / 6383 - 20
frank.annen@stadtwerke-attendorn.de