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Herr Fröhlich
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Geld zurück beim Wasseranschluss

Attendorn. Wer seit August 2000 eine Wasserleitung legen, reparieren oder auswechseln ließ und die volle Umsatzsteuer gezahlt hat, kann nun mit einer Rückzahlung rechnen.

Viele Attendorner können wie Häuslebauer deutschlandweit auf eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Umsatzsteuer hoffen.

Hintergrund:
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Beschluss vom 8. Oktober 2008 entschieden, dass das Legen von Hausanschlüssen umsatzsteuerlich unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ fällt. Damit revidierte er eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000, den vollen Umsatzsteuersatz (16, bzw. ab 2007 19 Prozent) in Ansatz zu bringen. Durch die höchstrichterliche Entscheidung ist der ermäßigte Satz von sieben Prozent relevant. 
Mit Schreiben vom 7. April hat sich nunmehr auch das Bundesfinanzministerium der neuen Rechtsprechung angeschlossen.

Obwohl sich für die Kunden kein Rechtsanspruch auf eine Erstattung der Differenz zwischen dem ermäßigten und dem vollen Steuersatz ableiten lässt, wird der Attendorner Wasserversorger auf freiwilliger Basis die Berichtigung des Steuerausweises rückwirkend bis zum Jahr 2000 vornehmen und seinen Kunden die Umsatzsteuerdifferenz erstatten.

Die Kunden brauchen keinen Antrag stellen! Die Mitarbeiter der Stadtwerke werden sich schriftlich mit jedem einzelnen Betroffenen in Verbindung setzen.
Da  ein Zeitraum von gut 8 ½ Jahren rückwirkend bearbeitet werden muss, wird das Prozedere einige Zeit in Anspruch nehmen, wofür das Attendorner Versorgungsunternehmen der BIGGE-ENERGIE um Geduld bittet.


Weitere Auskünfte erteilen gerne Herr Hinz und Frau Springob:
Tel. 02722 6383-24 bzw. -25
E-Mail:
info@stadtwerke-attendorn.de